Die Untere Denkmalschutzbehörde hat die Umstellung der Gasleuchten in der Waldsiedlung Krumme Lanke genehmigt.

Laut des denkmalrechtlichen Bescheids ist der weitere Betrieb der Aufsatzleuchten mit Gas für die Eigentümergemeinschaft als Eigentümer und Betreiber der Leuchten nicht weiter zumutbar. Eine Forderung für einen Beibehalt des Gasbetriebes ist für die Eigentümergemeinschaft in der Abwägung unverhältnismäßig hinsichtlich der Instandhaltung und der Betriebskosten. Nach Information des Landesdenkmalamtes ist der historische Beleuchtungskörper, nicht aber die Art der Energieträger geschützt. Eine Umstellung/Umrüstung der historischen Leuchten auf LED führt nicht zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes der denkmalgeschützten Siedlung.

Die Eigentümergemeinschaft hat mit der Planung der Umstellung begonnen.